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   BVerwG, 19.03.1985 - 6 B 135.84   

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BVerwG, 19.03.1985 - 6 B 135.84 (https://dejure.org/1985,17346)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1985 - 6 B 135.84 (https://dejure.org/1985,17346)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1985 - 6 B 135.84 (https://dejure.org/1985,17346)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anerkennung einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - Notwendigkeit einer gedanklichen Auseinandersetzung mit den ethischen Fragen des Erlaubtseins des Tötens von Menschen im Kriege für die erfolgreiche Verweigerung des ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1985 - 6 B 135.84
    Soweit in den Abschnitten 3 und 4 der Beschwerdebegründung geltend gemacht wird, das Verwaltungsgericht habe sich in Widerspruch zu Entscheidungen des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts gesetzt, die sich mit den Anforderungen befassen, die an den Nachweis einer von einem Wehrpflichtigen geltend gemachten Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG zu steilen sind, beachtet sie nicht, daß diese Voraussetzungen in dem vom Verwaltungsgericht (S. 10 des Urteils) erwähnten Beschluß (nicht Urteil) des beschließenden Senats vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - (BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107) auf der Grundlage der Rechtsprechung des Senats und des vor ihm für Entscheidungen in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesenen 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts zusammengefaßt worden sind.
  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1985 - 6 B 135.84
    Die Voraussetzungen des Beruhens auf einer Abweichung im Sinne der genannten Vorschrift sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Verwaltungsgericht in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Beschluß vom 12. Januar 1984 - BVerwG 6 B 113.83 - sowie Beschluß vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - ).
  • BVerwG, 04.08.1975 - 6 B 37.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen der

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1985 - 6 B 135.84
    Wesentlich für die Beurteilung der Bereitschaft zum Tyrannenmord, die vom Verwaltungsgericht im Zusammenhang mit den Ereignissen des 20. Juli 1944 erörtert worden ist, sind die zusammenfassenden Ausführungen des beschließenden Senats in seinem von der Beschwerde erwähnten Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG 6 B 37.75 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 92).
  • BVerwG, 12.01.1984 - 6 B 113.83

    Grundlagen für den Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1985 - 6 B 135.84
    Die Voraussetzungen des Beruhens auf einer Abweichung im Sinne der genannten Vorschrift sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Verwaltungsgericht in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Beschluß vom 12. Januar 1984 - BVerwG 6 B 113.83 - sowie Beschluß vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - ).
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